Kapitalertragsteuer beim Forex-Broker — inländisch vs. ausländisch

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Risikohinweis · YMYL Dieser Artikel dient ausschließlich zu Bildungszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Der Handel am Forex-Markt birgt ein hohes Risiko des Kapitalverlusts — die ESMA berichtet, dass zwischen 74 % und 89 % der Privatanlegerkonten Verluste erleiden.

Thomas handelte 2025 über zwei Konten gleichzeitig: ein Konto bei einem deutschen Broker, beaufsichtigt von der BaFin, und ein zweites bei Interactive Brokers Ireland. Ende des Jahres stellt er fest: Beim deutschen Broker wurde die Kapitalertragsteuer automatisch einbehalten und abgeführt — er muss dort selbst kaum etwas unternehmen. Von Interactive Brokers kam dagegen keine Steuerbescheinigung, kein automatischer Einbehalt, nichts. Zwei grundlegend verschiedene Welten, eine einzige Steuerpflicht. In diesem Artikel erkläre ich, wie das deutsche Steuersystem Kapitalgewinne aus dem Forex-Handel behandelt, warum ausländische Broker keine Abgeltungsteuer einbehalten und was du konkret in der Anlage KAP deiner Steuererklärung eintragen musst.

Wie Deutschland Forex-Gewinne besteuert

In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Forex-Handel und aus CFD-Kontrakten (Differenzkontrakten) der Abgeltungsteuer — pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuer fällt auf Kapitalerträge an und ist in § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Für Retail-Trader ist entscheidend: Der Steuersatz gilt unabhängig davon, ob der Broker in Deutschland, auf Zypern, in Irland oder Australien ansässig ist. Das Wohnsitzprinzip ist maßgeblich — wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, versteuert sein gesamtes weltweites Kapitalergebnis hier.

Verluste aus CFD-Positionen können grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, jedoch gilt seit 2021 eine Verlustverrechnungsbeschränkung: Verluste aus Termingeschäften — und darunter fallen CFDs — dürfen nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Weitere Einzelheiten und mögliche Änderungen solltest du mit einem Steuerberater besprechen, der Erfahrung mit Kapitaleinkünften aus dem Wertpapier- und Derivatehandel hat.

Inländischer Broker: Abgeltungsteuer automatisch — und trotzdem Anlage KAP prüfen

Ein inländischer Broker oder eine inländische Bank — im Steuerrecht als „inländische auszahlende Stelle" bezeichnet — berechnet und führt die Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne automatisch an das Finanzamt ab. Der Trader erhält am Jahresende eine Steuerbescheinigung gemäß § 45a EStG, die alle Kapitalerträge, einbehaltene Steuern und den angerechneten Sparerpauschbetrag ausweist. Der Sparerpauschbetrag beläuft sich auf 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen (Stand 2024/2025); bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Auch wenn der inländische Broker die Steuer einbehält, sollte die Anlage KAP in der Steuererklärung nicht blind übergangen werden. Zwei Situationen machen eine Abgabe dennoch ratsam: wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Anbietern hältst und Verluste gegeneinander verrechnen möchtest, oder wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen willst.

Was eine Steuerbescheinigung eines deutschen Brokers für 2025 typischerweise enthält — illustratives Beispiel
Kapitalerträge insgesamt50.000 EUR — alle realisierten Gewinne aus geschlossenen CFD- und Forex-Positionen
Verluste aus Termingeschäften−30.000 EUR — realisierte Verluste in der Verrechnungsbox Termingeschäfte
Verrechenbarer Ertrag20.000 EUR — nach Verlustverrechnung
Einbehaltene Abgeltungsteuer (25 %)5.000 EUR — plus Solidaritätszuschlag automatisch abgeführt
Was der Broker ans Finanzamt übermitteltDie Steuerbescheinigung geht direkt an das zuständige Finanzamt

Die Bescheinigung erfasst nur das Konto beim jeweiligen Broker. Hältst du ein zweites Depot bei einer anderen Bank oder einem anderen deutschen Broker, erhältst du separate Bescheinigungen. Gebietsübergreifende Verlustverrechnung ist nur möglich, wenn du in der Steuererklärung aktiv die Anlage KAP nutzt — der automatische Einbehalt des Brokers kann keine kontoübergreifende Verrechnung vornehmen.

Ausländischer Broker: Selbst erklären in der Anlage KAP

Kein automatischer Einbehalt bedeutet keine Steuerfreiheit. Als in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Trader bist du nach § 32d EStG in Verbindung mit § 20 EStG verpflichtet, Gewinne aus ausländischen Konten in deiner Jahressteuererklärung zu erklären — in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Die Anlage KAP ist ein separates Formular zur Einkommensteuererklärung; sie wird über ELSTER eingereicht.

„Wer Kapitalerträge aus ausländischen Quellen bezieht, ist verpflichtet, diese in der Steuererklärung anzugeben — unabhängig davon, ob eine Steuerbescheinigung vorliegt." — Bundesministerium der Finanzen, Informationsbroschüre zur Abgeltungsteuer und Anlage KAP, bmf.bund.de, 2024.

Nach dem Jahresende lädst du beim ausländischen Broker den Jahreskontoauszug herunter — bei Interactive Brokers heißt er Activity Statement, bei IG Statement of Account, bei IC Markets Annual Report. Die Datei (CSV oder PDF) enthält Öffnungs- und Schlusskurse, Handelsdaten, das Ergebnis in der Kontowährung sowie Kommissionen. Da Forex-CFDs typischerweise in US-Dollar oder Euro abgerechnet werden, musst du die Ergebnisse in Euro umrechnen, sofern die Kontowährung USD ist.

Die Umrechnung erfolgt nach dem amtlichen Umrechnungskurs des Bundesfinanzministeriums zum jeweiligen Zeitpunkt der Realisierung — in der Praxis nutzen viele Trader den EZB-Referenzkurs des Schlusstages der Position. Wende dich für verbindliche Auskunft zur korrekten Umrechnungsmethode an einen Steuerberater, da die Finanzverwaltung hier keine vollständig einheitliche Praxis vorschreibt. Die Wahl eines einzigen Jahresdurchschnittskurses für alle Transaktionen ist ein verbreiteter Fehler, der bei einer Prüfung hinterfragt werden kann. Die Grundlagen der Besteuerung von Forex-Gewinnen in Deutschland helfen dir dabei, die gesetzliche Systematik zu verstehen, bevor du das Formular ausfüllst.

Inländisches und ausländisches Konto gemeinsam erklären

Wer sowohl einen deutschen Broker als auch einen ausländischen nutzt, hat am Jahresende die meiste Arbeit — dafür aber auch die vollständigste Ausgangslage. Die Steuerbescheinigung des deutschen Brokers überträgst du in die Anlage KAP; die Zahlen aus dem Auslandskonto berechnest du selbst und trägst sie in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP ein. Das Finanzamt sieht am Ende eine einzige Einkommensteuererklärung — nicht zwei separate Dokumente.

Die praktische Methode: Erstelle eine Tabelle mit jeder geschlossenen Auslandsposition (Schlussdatum, Kontowährung, Ergebnis in Kontowährung, Wechselkurs des Schlusstages, Ergebnis in Euro). Addiere diese Summen zu den Werten aus der deutschen Steuerbescheinigung. Nur der kombinierte Betrag gelangt in die Anlage KAP. Verluste aus dem ausländischen Konto können gegebenenfalls mit Gewinnen aus dem deutschen Konto verrechnet werden — aber nur, wenn du sie aktiv in der Anlage KAP angibst, weil der deutsche Broker von den Auslandsverlusten nichts weiß.

Zwei Konten in einer Steuererklärung für 2025 — illustratives Beispiel
Deutscher Broker (z. B. Flatex oder Comdirect)Gewinn 20.000 EUR — aus der Steuerbescheinigung, Steuer bereits einbehalten
Interactive Brokers Ireland (ausländischer Broker)Jahresgewinn 10.000 USD, positions- und kursweise umgerechnet — ca. 9.200 EUR
Gesamter Kapitalertrag in der Anlage KAP29.200 EUR — beide Ergebnisse in einer Erklärung zusammengeführt
Nachzuzahlende Steuer auf Auslandsgewinnca. 2.300 EUR — 25 % Abgeltungsteuer auf 9.200 EUR, zzgl. Soli
Abgabefrist31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater verlängerbar)

Deutschland nimmt am CRS-Rahmenwerk (Common Reporting Standard) teil und tauscht automatisch Informationen über Konten von steuerlich Ansässigen mit mehr als hundert Partnerstaaten aus. Das bedeutet: Ein Broker auf Zypern, in Irland oder Australien ist in einem CRS-Staat tätig und meldet dein Konto, dessen Saldo und die Erträge an die Steuerbehörde seines Sitzlandes — diese leitet die Daten typischerweise Mitte des Folgejahres an das zuständige deutsche Finanzamt weiter. Wer Auslandsgewinne verschweigt, wettet gegen ein System, das seit einem Jahrzehnt lückenloser wird. Wer sich bei der Wahl eines regulierten Brokers an zugelassene Anbieter hält, minimiert zugleich regulatorische Risiken.

Häufige Fehler bei der Erklärung von Forex-Erträgen

Nach Jahren der Beobachtung kehren beim Jahresabschluss dieselben Fehler wieder. Sie kosten alle Geld — einige auch Nerven, wenn später eine Betriebsprüfung folgt.

  1. Annehmen, dass kein automatischer Einbehalt keine Steuerpflicht bedeutet. Die Abgeltungsteuer gilt unabhängig davon, ob der Broker sie einbehält. Wer über einen ausländischen Broker handelt, muss selbst berechnen und erklären.
  2. Die gesamte Jahresergebnisse mit einem einzigen Durchschnittskurs umrechnen. Eine pauschale Umrechnung kann bei Prüfungen hinterfragt werden. Sicherer ist die positionsweise Umrechnung zum Kurs des jeweiligen Schlusstages.
  3. Abzugsfähige Kosten vergessen. Ein TradingView-Abo, ein virtueller privater Server (VPS) oder bezahlte Marktdaten können als Werbungskosten oder Anschaffungsnebenkosten steuerlich relevant sein — vorausgesetzt, du hast Rechnungen auf deinen Namen. Lass deinen Steuerberater prüfen, was in deiner Situation absetzbar ist.
  4. Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ignorieren. Seit 2021 gilt für CFD-Verluste eine jährliche Verrechnungsgrenze von 20.000 Euro gegenüber Termingeschäftsgewinnen — nicht angesetzte Restverluste werden auf Folgejahre vorgetragen, gehen aber nicht verloren.
  5. Belege nach der Abgabe wegwerfen. Die Finanzbehörden können rückwirkend bis zu zehn Jahre prüfen. Kontoauszüge, Handelshistorien und Steuerbescheinigungen sollten mindestens sieben bis zehn Jahre aufbewahrt werden.

Was jetzt zu tun ist

  1. Identifiziere für jeden Broker, ob er inländisch oder ausländisch ist. Prüfe, ob dein Broker bei der BaFin als inländische auszahlende Stelle registriert ist und ob er eine Steuerbescheinigung nach § 45a EStG ausstellt. Inländische Anbieter tun das automatisch; ausländische (CySEC, FCA, ASIC, CBI) nicht — für diese Konten bist du vollständig selbst für Berechnung und Erklärung verantwortlich. Im Zweifel erkundige dich beim Kundenservice deines Brokers, ob er als inländische auszahlende Stelle nach deutschem Steuerrecht gilt.
  2. Lade alle Jahresauszüge und Steuerbescheinigungen rechtzeitig herunter. Fordere vom deutschen Broker die Steuerbescheinigung gemäß § 45a EStG an — sie ist in der Regel bis Ende Februar im Kundenportal verfügbar. Vom ausländischen Broker beziehst du den vollständigen Jahreskontoauszug als CSV oder PDF, inklusive einer Aufstellung aller Kommissionen und Gebühren. Lege alle Dateien in einem datierten Ordner ab, getrennt nach Konto.
  3. Erstelle eine Tabelle für jede geschlossene Auslandsposition. Verwende Spalten für Schlussdatum, Kontowährung, Ergebnis in Kontowährung, Wechselkurs des Schlusstages und Ergebnis in Euro. Die historischen EZB-Referenzkurse findest du im öffentlichen Datenbereich der Europäischen Zentralbank; für detaillierte Dokumentationsempfehlungen bietet die Kategorie Grundlagen des Forex-Handels einen strukturierten Einstieg.
  4. Reiche die Steuererklärung mit Anlage KAP über ELSTER ein. Übertrage die Werte aus der deutschen Steuerbescheinigung und trage die manuell berechneten Auslandsergebnisse in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP ein. Die reguläre Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres; mit einem Steuerberater verlängert sie sich bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Bewahre die Eingangsbestätigung von ELSTER gemeinsam mit allen Belegen auf.
  5. Ziehe einen Steuerberater hinzu, wenn die Situation komplex ist. Bei mehreren ausländischen Konten, Gewinnen über 20.000 Euro, offenen Fragen zur Verlustverrechnungsbeschränkung oder bei erster Erklärung nach längerem Auslandshandel zahlt sich eine Stunde Beratung bei einem Steuerberater mit Erfahrung in Kapitalerträgen aus Termingeschäften mehrfach aus. Erfinde keine Zahlen und verlasse dich nicht auf allgemeine Angaben aus Foren — Steuerrecht ist Einzelfallrecht, und die Verantwortung liegt ausschließlich bei dir.
Jarosław Wasiński
Über den Autor

Jarosław Wasiński

Chefredakteur bei MyBank.pl · Finanz- und Marktanalyst

Unabhängiger Analyst und Praktiker mit über 20 Jahren Erfahrung im Finanzsektor. Gründer und Chefredakteur des Portals MyBank.pl, aktiv seit 2004. Fundamentalanalyse der Devisen- und Makromärkte seit 2007. Schreibt aus europäischer Marktperspektive im regulatorischen Rahmen von ESMA und BaFin.

Quellen und Literatur

  1. Ministerstwo Finansów PIT-38 — zeznanie o wysokości osiągniętego dochodu (poniesionej straty) · Oficjalna strona formularza PIT-38 z aktualną wersją druku za rok 2025 i wersjami archiwalnymi. www.gov.pl ↗
  2. Ministerstwo Finansów Twój e-PIT — usługa składania zeznań PIT-37, PIT-38, PIT-36, PIT-36L i PIT-28 · Strona usługi Twój e-PIT na portalu podatki.gov.pl — import PIT-8C i złożenie PIT-38 online. www.podatki.gov.pl ↗
  3. Narodowy Bank Polski Kursy walut — Tabela A kursów średnich walut obcych · Oficjalne archiwum kursów średnich NBP wykorzystywanych do przeliczania transakcji walutowych na potrzeby PIT. nbp.pl ↗
  4. Ministerstwo Finansów / Sejm RP Ustawa o podatku dochodowym od osób fizycznych z dnia 26 lipca 1991 r. — tekst jednolity (PDF) · Tekst ustawy zawierający art. 11a, 30b i 39 — podstawa prawna PIT-8C i obowiązku samodzielnego rozliczenia. isap.sejm.gov.pl ↗
  5. Ministerstwo Finansów Formularze podatkowe — pełna lista druków PIT do pobrania · Strona z formularzami PIT, w tym aktualnym PIT-38 wersji 18 z opisem przeznaczenia formularza. www.podatki.gov.pl ↗

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt eine Steuerbescheinigung für Forex-Gewinne aus?

In Deutschland stellt ein inländischer Broker oder eine inländische Bank — als sogenannte inländische auszahlende Stelle im Sinne des § 45a EStG — automatisch eine Steuerbescheinigung aus und führt die Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Ausländische Broker (Saxo Bank, IG, IC Markets, Interactive Brokers Ireland) stellen keine solche Bescheinigung aus, weil sie nicht dem deutschen Steuerabzugsregime unterliegen. Das ist kein Versehen, sondern eine direkte Konsequenz des Sitzes der Gesellschaft außerhalb Deutschlands. Der Trader bleibt in diesem Fall selbst verpflichtet, Gewinne in der Anlage KAP zu erklären.

Bedeutet kein automatischer Steuereinbehalt, dass keine Steuerpflicht besteht?

Nein. Die Abgeltungsteuer nach § 20 in Verbindung mit § 32d EStG gilt für alle Kapitalerträge einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Person — unabhängig davon, ob der Broker die Steuer automatisch einbehält. Dass kein Einbehalt stattfindet, bedeutet nur, dass du die gesamte Berechnung selbst vornehmen und die Beträge in der Anlage KAP erklären musst. Deutschland tauscht über CRS automatisch Kontoinformationen mit mehr als hundert Staaten aus — das Finanzamt kann dein ausländisches Konto kennen, bevor du deine Erklärung einreichst. Nicht erklärte Kapitalerträge können als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wie rechne ich Forex-Gewinne in Fremdwährung in Euro um?

Für Gewinne, die in einer Fremdwährung — typischerweise USD — erzielt wurden, ist das Ergebnis jeder geschlossenen Position in Euro umzurechnen. Als Umrechnungskurs bietet sich der EZB-Referenzkurs des Schlusstages der Position an; manche Finanzämter akzeptieren auch den amtlichen Jahresumrechnungskurs des Bundesfinanzministeriums. Da die Verwaltungspraxis hier nicht vollständig einheitlich ist, empfiehlt sich eine positionsweise Umrechnung zum Kurs des jeweiligen Handelstages, um bei einer Prüfung auf der sicheren Seite zu sein. In der Praxis baust du eine Tabelle auf, in der jede geschlossene Position mit Datum, Ergebnis in USD und dem entsprechenden Tageskurs erfasst ist. Einen einzigen Jahresdurchschnittskurs für alle Positionen zu verwenden, ist ein verbreiteter Fehler, der bei Prüfungen hinterfragt werden kann.

Wie kombiniere ich ein inländisches und ein ausländisches Brokerkonto in einer Steuererklärung?

Die Steuerbescheinigung des inländischen Brokers überträgst du in die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung — die Werte sind bereits in Euro und fertig aufbereitet. Die Ergebnisse des ausländischen Brokers berechnest du selbst: Jede geschlossene Position wird in Euro umgerechnet, Gewinne und Verluste werden addiert, und die Summen werden in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP eingetragen. Die Steuererklärung ist ein einziges Dokument, unabhängig davon, wie viele Konten du nutzt — die Abgabefrist beträgt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Verluste aus dem ausländischen Konto können mit Gewinnen aus dem inländischen Konto verrechnet werden, sofern beide als Termingeschäfte eingestuft werden — die jährliche Verrechnungsgrenze von 20.000 EUR ist dabei zu beachten.

Welche Unterlagen muss ich für eine mögliche Steuerprüfung aufbewahren?

Bewahre alle steuerrelevanten Unterlagen mindestens sieben bis zehn Jahre auf — das Steuerrecht ermöglicht Prüfungen grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend. In der Praxis bedeutet das: die Steuerbescheinigung des inländischen Brokers (PDF), die Jahreskontoauszüge ausländischer Broker (CSV und PDF), die Umrechnungstabelle mit den verwendeten Wechselkursen, Rechnungen für abzugsfähige Kosten (TradingView, VPS, Marktdatenabonnements) sowie die eingereichte Steuererklärung mit ELSTER-Eingangsbestätigung. Digitale Dokumente sind zulässig, sofern sie im Bedarfsfall reproduziert und ausgedruckt werden können.

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