Prop-Firm-Auszahlungen und Steuern in Deutschland — Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer?
Eine Auszahlung von 3.000 EUR von FTMO landet auf deinem deutschen Konto — und sofort stellt sich die Frage: Abgeltungsteuer wie bei einem klassischen Wertpapierdepot, oder versteuere ich das ganz anders? Die Antwort überrascht viele Trader: Bei Prop-Firm-Auszahlungen greift in Deutschland in der Regel nicht die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sondern das persönliche Einkommensteuersatz-System. Warum das so ist, welche drei Einkunftsarten wirklich in Frage kommen und wann der Gang zum Steuerberater unumgänglich ist, erklärt dieser Leitfaden.
Was ist eine Prop-Firm-Auszahlung aus steuerlicher Sicht?
Beim klassischen Retail-Forex-Trading handelst du mit eigenem Kapital auf einem regulierten Brokerkonto — Gewinne fallen in Deutschland unter Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG und werden mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert. Prop Firms funktionieren grundlegend anders: Du zahlst eine Gebühr für eine Challenge-Evaluierung, durchläufst eine ein- oder zweistufige Prüfung und erhältst anschließend Zugang zu einem Handelskonto, das formal dem Unternehmen gehört. Du operierst mit fremdem Kapital und bekommst dafür eine Vergütung, meist in Form eines Profit Splits von 70/30, 80/20 oder 90/10.
Dieser strukturelle Unterschied ist der Kern des steuerlichen Problems. Die Auszahlung ist kein Ertrag aus eigenem Kapitalvermögen — sie ist eine Vergütung für eine von dir erbrachte Dienstleistung auf fremdem Kapital. Damit verlässt das Geld den Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer und rückt in den Bereich der Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz. Das Finanzamt bewertet die Einkunftsart je nach Sachverhalt unterschiedlich, und genau darin liegt die Schwierigkeit.
Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer — der entscheidende Unterschied
Die Abgeltungsteuer nach § 20 EStG gilt für Kapitaleinkünfte: Zinsen, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Derivaten, die du auf eigenem Depot hältst. Prop-Firm-Auszahlungen erfüllen diese Voraussetzungen typischerweise nicht, weil du keine eigene Kapitalposition verkaufst, sondern für das Unternehmen handelst und einen Anteil am erzielten Gewinn erhältst. Das Bundeszentralamt für Steuern und einzelne Finanzämter haben sich dazu noch nicht einheitlich positioniert — ähnlich wie in anderen EU-Ländern fehlt eine klare gefestigte Verwaltungspraxis.
Für die Praxis bedeutet das: Es gibt drei Einkunftsarten, unter die Prop-Firm-Zahlungen nach aktueller Einschätzung fallen können. Welche zutrifft, hängt vom konkreten Vertrag, vom Umfang der Tätigkeit und von der gewählten Rechtsform ab. Alle drei unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz — nicht der Abgeltungsteuer. Das kann je nach Gesamteinkommen und Freibeträgen günstiger oder teurer sein als die pauschalen 25 Prozent.
„Bei neuartigen Vergütungsmodellen wie Prop-Trading-Auszahlungen ist die steuerliche Einordnung eine Einzelfallentscheidung — pauschale Aussagen sind gefährlich." — Steuerberaterverband Deutschland, Praxishinweis Kapitalmarktbesteuerung, 2024
Die drei Einkunftsarten im Überblick
Die erste und nach bisherigen Einschätzungen häufigste Einordnung ist die der sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG. Hier werden Zahlungen erfasst, die keiner anderen Einkunftsart eindeutig zuzuordnen sind — etwa gelegentliche Leistungen oder wiederkehrende Zahlungen ohne gewerbliche Struktur. Die Einkünfte werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, Werbungskosten sind nur in sehr begrenztem Umfang abzugsfähig (Werbungskostenpauschbetrag 102 Euro). Diese Variante eignet sich vor allem für Trader, die nur unregelmäßig bei einer Prop Firm aktiv sind und keine weiteren gewerblichen Einkünfte erzielen.
Die zweite Möglichkeit ist die Einordnung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Letzteres ist relevant, wenn du systematisch und nachhaltig für Prop Firms tätig bist, professionelle Infrastruktur nutzt (Rechner, Datenfeeds, Handelssoftware) und die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. In diesem Fall empfiehlt sich ein Gewerbe, das du beim zuständigen Gewerbeamt anmeldest. Du kannst dann Betriebsausgaben geltend machen: Challenge-Gebühren, TradingView-Abonnement, Hardware, anteilige Büromiete. Der Gewerbeertrag unterliegt der Gewerbesteuer, die ab einem Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer anfällt, aber auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Die dritte Einordnung als Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) mit Abgeltungsteuer erscheint nach bisheriger Praxis als unwahrscheinlich — die strukturellen Voraussetzungen liegen bei einer Prop-Firm-Kooperation in aller Regel nicht vor. Dennoch ist es theoretisch denkbar, wenn der konkrete Vertrag eine sehr kapitalmarktnahe Konstruktion aufweist. Lass diese Option ausdrücklich durch einen Steuerberater prüfen, bevor du die Anlage KAP wählst.
Ein hypothetisches Beispiel — FTMO-Trader mit 3.000 EUR Auszahlung
Klaus ist angestellter IT-Entwickler mit einem Jahresbruttoeinkommen von 55.000 Euro und erhält im März 2026 seine erste FTMO-Auszahlung von 3.000 EUR. Er hat kein Gewerbe angemeldet und keine weiteren selbständigen Einkünfte. Sein Steuerberater prüft den FTMO-Vertrag und ordnet die Zahlung vorläufig den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG zu. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 35 Prozent (Gesamteinkommen knapp 58.000 Euro) bedeutet das eine zusätzliche Steuerbelastung von etwa 1.050 Euro auf die 3.000 EUR. Im Vergleich: Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent hätte 750 Euro betragen. Die Differenz von 300 Euro pro Auszahlung wächst bei monatlichen Profit Splits schnell auf mehrere tausend Euro im Jahr.
Alternativer Sachverhalt: Klaus handelt täglich, nutzt professionelle Charting-Software, hat in den letzten zwölf Monaten sechs verschiedene Challenges abgeschlossen und zieht monatlich 3.000–8.000 EUR aus Prop Firms. Hier liegt nach gängiger Auffassung gewerbliche Tätigkeit nahe — ein angemeldetes Gewerbe erlaubt Betriebsausgabenabzug, schafft aber auch Gewerbesteuerpflicht und höheren Verwaltungsaufwand. Das Beispiel ist hypothetisch und stellt keine Steuerberatung dar.
Umsatzsteuer, BaFin-Regulierung und die Frage der Scheinselbständigkeit
Drei weitere Aspekte verdienen Aufmerksamkeit. Erstens: die Umsatzsteuer. Wenn du als Einzelunternehmer oder im Rahmen eines Gewerbes für eine ausländische Prop Firm tätig bist, handelt es sich um eine Dienstleistung mit dem Leistungsort im EU-Ausland (B2B-Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG). Die Leistung ist in Deutschland umsatzsteuerfrei, du musst aber die Reverse-Charge-Meldung in deiner Voranmeldung korrekt erfassen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind zunächst befreit, überschreiten aber bei regelmäßigen Prop-Auszahlungen schnell die Umsatzgrenze von derzeit 25.000 Euro.
Zweitens: Die BaFin reguliert Finanzdienstleistungen in Deutschland. Prop Firms sind keine regulierten Broker und fallen nicht unter die MiFID-II-Erlaubnispflicht, soweit sie selbst das Handelsrisiko tragen und den Trader rein als Dienstleister behandeln. Für dich als Trader bedeutet das: Du bist kein Finanzdienstleister, brauchst keine BaFin-Erlaubnis — aber die rechtliche Einordnung der Prop Firm selbst bleibt in einer Grauzone und kann sich ändern. Behalte Regulierungsnachrichten im Blick, besonders wenn die Wahl des richtigen Brokers oder der Handelsplattform Teil deiner Strategie ist.
Drittens: Wenn eine Prop Firm behauptet, du seiest ein freier Mitarbeiter oder Contractor, du aber faktisch weisungsgebunden bist, nach festem Zeitplan handeln musst oder ausschließlich für eine Firma tätig bist, kann das Finanzamt Scheinselbständigkeit unterstellen. Das hätte arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen, die weit über die Steuerfrage hinausgehen.
Der Zusammenbruch von MyForexFunds — was deutsche Trader daraus lernen
Im September 2023 klagte die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission gegen MyForexFunds, eine der damals weltgrößten Prop Firms, und die kanadische Autorité des marchés financiers fror das Firmenvermögen ein. Tausende Trader weltweit verloren den Zugang zu ihren Konten und ausstehenden Auszahlungen. Das wirft eine steuerlich relevante Frage auf: Muss man eine Zahlung versteuern, die auf einem Statement ausgewiesen ist, aber nie auf dem Konto ankam?
Nach dem deutschen Zuflussprinzip (§ 11 EStG) entsteht Einnahme erst in dem Moment, in dem der Betrag tatsächlich auf dem Konto eingeht. Eine gebuchte, aber nicht überwiesene Auszahlung begründet keine Steuerpflicht. Wichtig ist die Dokumentation: Kontoauszüge, Korrespondenz mit der Prop Firm, Screenshots des Trader-Dashboards und Nachweise über die eingefrorenen Auszahlungen solltest du mindestens zehn Jahre aufbewahren — die steuerliche Aufbewahrungsfrist für relevante Unterlagen beläuft sich auf zehn Jahre. Umfassende Hinweise zur Dokumentation von Auslandskooperationen findest du auf den Steuerseiten des Portals.
Welche Unterlagen du jetzt zusammenstellen solltest
Bevor du zum Steuerberater gehst, lohnt es sich, die eigene Situation zu klären. Prüfe zunächst, was dein Vertrag mit der Prop Firm tatsächlich regelt: Wird die Zahlung als Profit Split, Dienstleistungshonorar, Challenge-Preisgeld oder Gehalt bezeichnet? Diese Formulierung beeinflusst die steuerliche Einordnung erheblich. Sicher dich außerdem gegen Regulierungsrisiken ab: FTMO hat seinen Sitz in der Tschechischen Republik, The5%ers im Vereinigten Königreich, weitere Firmen auf Zypern, in den USA oder den VAE — die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Zahlungen kann je nach DBA-Situation abweichen. Für einen umfassenden Überblick über die Grundlagen des Forex-Marktes empfiehlt sich der Bereich Grundlagen des Marktes.
Halte alle Zahlungsnachweise in einem Ordner bereit: Kontoauszüge mit dem genauen Eingangsdatum, Auszahlungsberichte der Prop Firm, Vertragsunterlagen, Gebührenbelege für Challenge-Teilnahmen und Nachweise über deine laufenden Betriebsausgaben, sofern du ein Gewerbe betreibst oder planst. Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Prop Firms operieren, sind im Bereich Technische Konzepte näher erläutert. Dieser strukturierte Dokumentationsansatz ist die Grundlage für jede belastbare steuerliche Einordnung.
Was jetzt zu tun ist
- Vertrag mit der Prop Firm genau lesen und die Zahlungsklausel sichern — prüfe, wie die Auszahlung formal bezeichnet wird (Profit Split, Honorar, Preisgeld) und welches Recht und welcher Gerichtsstand vereinbart sind. Mache einen Screenshot oder ein PDF der gültigen Version, weil Prop Firms ihre AGB regelmäßig ändern und du die Fassung benötigst, die zum Zeitpunkt jeder einzelnen Zahlung gültig war.
- Alle Auszahlungen des laufenden und des Vorjahres in einer Tabelle erfassen — Spalten: Eingangsdatum, Betrag in Ursprungswährung, Betrag in Euro (Tageskurs der EZB oder deiner Bank), Name der Prop Firm, Vertragsgrundlage. Ohne diese Übersicht kann weder ein Steuerberater noch das Finanzamt die Zahlungen korrekt einordnen — und bei einer Betriebsprüfung kostet fehlende Dokumentation deutlich mehr als das Erstellen der Liste.
- Einen auf Kapitalmarkt- oder Unternehmensbesteuerung spezialisierten Steuerberater aufsuchen — Prop-Firm-Auszahlungen sind für viele Generalisten Neuland. Frage explizit nach Erfahrung mit Trader-Mandanten oder mit grenzüberschreitenden Dienstleistungsverträgen. Ein erstes Beratungsgespräch kostet je nach Region 150–350 Euro und kann dir bei regelmäßigen Auszahlungen erhebliche Nachforderungen ersparen. Lass den Berater auch die Gewerbesteuer-Anrechnungsmöglichkeit durchrechnen, falls du über ein Gewerbe nachdenken solltest.
- Gewerbeanmeldung prüfen und ggf. frühzeitig vornehmen — wenn du regelmäßig und nachhaltig für Prop Firms tätig bist, mehrere Challenges parallel läufst oder planst, monatliche Auszahlungen als wesentliche Einnahmequelle aufzubauen, sprich mit deinem Steuerberater über die Anmeldung eines Gewerbes. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in den meisten Kommunen zwischen 20 und 60 Euro und eröffnet dir sofort den Betriebsausgabenabzug — das gilt rückwirkend ab dem Anmeldedatum, nicht ab dem Beratungsgespräch.
- Keine Steuererklärung abgeben, bevor die Einordnung geklärt ist — eine falsch abgegebene Steuererklärung kann nachträglich zu Nachforderungen plus Zinsen führen. Nutze die Fristverlängerungsmöglichkeit, die bei Beauftragung eines Steuerberaters automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres gilt, um die Einordnung zu klären, bevor du die Anlage KAP oder die Anlage S ausfüllst. Im Zweifel gilt: lieber eine Woche länger klären als eine fehlerhafte Erklärung einreichen.
Quellen und Literatur
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CFTC CFTC Charges „My Forex Funds" with Fraudulently Taking Over $300 Million From Customers · Komunikat amerykańskiej Commodity Futures Trading Commission o pozwie przeciwko Traders Global Group, dba My Forex Funds (2 września 2023). www.cftc.gov ↗
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Ministerstwo Finansów Podatek PIT — informacje podstawowe · Oficjalny portal podatkowy — definicja PIT, źródła przychodu i obowiązki podatnika. www.podatki.gov.pl ↗
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Ministerstwo Finansów PIT — stawki i limity · Aktualne progi skali podatkowej (12 i 32 procent), 19-procentowy podatek od kapitałów i limity ryczałtu. www.podatki.gov.pl ↗
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NBP Kursy średnie walut obcych — tabela A · Archiwum dziennych tabel kursowych Narodowego Banku Polskiego używanych do przeliczeń podatkowych. nbp.pl ↗
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Krajowa Informacja Skarbowa Interpretacje indywidualne — informacje i formularz ORD-IN · Strona Dyrektora KIS z opisem procedury i wzorem wniosku o interpretację indywidualną. www.gov.pl ↗
Häufig gestellte Fragen
Unterliegt eine FTMO-Auszahlung der Abgeltungsteuer?
Welchen Wechselkurs verwende ich, wenn die Prop Firm in USD zahlt?
Kann ich Challenge-Gebühren, TradingView und Hardware von der Steuer absetzen?
Was passiert steuerlich, wenn die Prop Firm insolvent geht und ich meine Auszahlung nie erhalte?
Tiefer eintauchen · der vollständige Leitfaden
- Forex Prop-Firmen 2026 — wie du eine Firma auswählst, die wirklich auszahlt
- Einzelunternehmen vs. GmbH für Forex-Trader — was wirklich lohnt (2026)
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